Verbraucherschutzministerium informiert über Verbraucherrechte bei Flugverspätungen und ‑Ausfällen

by Redaktion, Landespolitik
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Lange Wartezeit­en am Flughafen? Ankun­ft mit 4 Stun­den Ver­spä­tung? Kof­fer fehlt? Nichts ist ärg­er­lich­er, als eine Panne der Flugge­sellschaft, die den lang ersehn­ten Urlaub durchkreuzt. Doch auch hier gilt: „Egal wie sie ver­reisen, Ver­braucherin­nen und Ver­brauch­er haben Rechte, die sie gegenüber den Unternehmen gel­tend machen soll­ten,“ emp­fiehlt Mobil­itäts- und Ver­brauch­er­schutzmin­is­terin Petra Berg.

Bei Flü­gen, die in einem EU-Land ges­tartet sind oder bei denen die Flugge­sellschaft ihren Sitz in der EU hat (sowie Schweiz, Nor­we­gen und Island), haben Ver­brauch­er bei ein­er Flugver­spä­tung von mehr als drei Stun­den Entschädi­gungsansprüche zwis­chen 250 und 600 Euro. Zudem muss sich die Flugge­sellschaft um Verpfle­gung und Über­nach­tung küm­mern, wenn die Mas­chine einen ganzen Tag später startet. Bei Flu­gan­nul­lierung muss der Preis erstat­tet wer­den.

„Wer noch direkt vom Flughafen aus seine Ansprüche prüfen will, kann dafür die Flugärg­er-App der Ver­braucherzen­tralen nutzen, die im App-Store kosten­los zur Ver­fü­gung ste­ht“ so Berg. Bei Ver­lust oder Beschädi­gung von Gepäck ist es zudem möglich, mit der App eine Pack­liste zu erstellen, Aus­gaben zu doku­men­tieren und damit die Kosten bei der Air­line per Mail zurück­zu­fordern.

Wer mit der Flugge­sellschaft nicht selb­st stre­it­en will, kann seine Entschädi­gungs­forderung an einen Rechts­di­en­stleis­ter verkaufen:

Betrof­fene müssen aber bedenken, dass sie dann nicht den vollen Wert der Aus­gle­ich­szahlung erhal­ten.

„Die Rechts­durch­set­zung mit dig­i­tal­en Instru­menten ist ein großer Fortschritt, trotz­dem soll es in Zukun­ft noch schneller gehen“, sagt die Min­is­terin. Der aktuelle Koali­tionsver­trag der Bun­desregierung ver­spricht eine voll­ständi­ge Automa­tisierung von Aus­gle­ich­szahlun­gen aller Verkehrsträger. „Auf­grund der momen­tan immer häu­figer auftre­tenden Prob­leme der Flugge­sellschaften, sollte dieses Vorhaben rasch umge­set­zt wer­den.“

Flugärg­er-App:

“Flugärg­er”: Mit App kosten­los Entschädi­gung berech­nen | Verbraucherzentrale.de

Rechts­di­en­stleis­ter:

Start­seite — EUflight.de

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