Anpassung der Corona-Verordnung im Saarland

by Willi da Silva Borges
Symbolfoto

Die Coro­na-Verord­nung wurde heute im Min­is­ter­rat angepasst und um knapp zwei Wochen ver­längert. Durch einige Stre­ichun­gen ohne inhaltliche Änderun­gen wurde eine bessere Les­barkeit der Rechtsverord­nung hergestellt. Die Verord­nung tritt am 19. Juni 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft. Die verkürzte Laufzeit wurde gewählt, um auf die noch ausste­hende Änderung bzw. Ver­längerung der nationalen Testverord­nung reagieren zu kön­nen.

Eine inhaltliche Verän­derung in der aktuellen Ver­sion der Rechtsverord­nung gibt es mit der Neuauf­nahme der Testpflicht­en in medi­zinis­chen und pflegerischen Ein­rich­tun­gen. Diese wur­den zuvor sep­a­rat in der saar­ländis­chen Test­strate­gie fest­ge­hal­ten, die ab Son­ntag ent­fällt. Die Regelun­gen an sich bleiben gle­ich­lau­t­end. Dem­nach gilt beispiel­sweise weit­er­hin eine Testpflicht für Besucher:innen von Pflege- und Altenein­rich­tun­gen und Kranken­häusern.

„Liebe Saarländer:innen: Schützen Sie auch in den Som­mer­monat­en weit­er Ihre Mit­men­schen. Die Umset­zung der all­ge­meinen Hygie­n­eempfehlun­gen wie das Testen und das Tra­gen von Schutz­masken sind weit­er von zen­traler Bedeu­tung bei der Bekämp­fung des Coro­n­avirus. Nutzen Sie auch weit­er­hin das bre­ite Imp­fange­bot im Saar­land“, appel­liert Gesund­heitsmin­is­ter Dr. Mag­nus Jung abschließend.

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