Anpassung der Corona-Verordnung im Saarland

by Willi da Silva Borges
Symbolfoto

Wegfall der FFP‑2 Maskenpflicht in der Pflege

Die Coro­na-Verord­nung wurde heute im Min­is­ter­rat inhaltlich angepasst und um zwei Wochen ver­längert. Die Verord­nung tritt am 5. Juni 2022 in Kraft und am 18. Juni 2022 außer Kraft.

Gesund­heitsmin­is­ter Dr. Mag­nus Jung betont dazu: „Die gegen­wär­tige Phase der Pan­demie erlaubt uns weit­ere Lockerun­gen, auch im Bere­ich der Pflege. Es ist wichtig, dass wir die Sit­u­a­tion nutzen und mögliche Lockerun­gen nicht ver­passen – ins­beson­dere mit Blick auf den Herb­st und ein­er poten­tiellen neuen Welle, die erneute Ein­schränkun­gen erfordern kön­nte. Mit dem Weg­fall der FFP2-Maskenpflicht in Alten- und Pflege­heimen, gehen wir auch für unsere Pflegekräfte im Saar­land einen weit­eren Schritt in Rich­tung Nor­mal­ität. Mit Blick auf die Som­mer­monate und heißen Tem­per­a­turen kön­nen wir mit der Änderung die ohne­hin hohe Arbeits­be­las­tung ver­ringern. Darüber hin­aus wer­den aktuell Lockerun­gen der Besuch­sregelun­gen in medi­zinis­chen Ein­rich­tun­gen wie Kranken­häusern berat­en.“

Änderung der Coro­na-Verord­nung

Besucherin­nen und Besuch­er sowie Beschäftigte in Alten- und Pflegeein­rich­tun­gen, den beson­deren Wohn­for­men der Eingliederung­shil­fe und in Ein­rich­tun­gen der Tages- und Nachtpflege müssen eine medi­zinis­che Maske tra­gen. Für Beschäftigte ent­fällt die Maskenpflicht außer­halb der direk­ten Ver­sorgung von Bewohn­ern. Hier­bei ist maßge­blich, dass der Kon­takt unter Ein­hal­tung von angemesse­nen Abstän­den und bei der indi­rek­ten Ver­sorgung stat­tfind­et.

Für Bewohner­in­nen und Bewohn­er, die in sta­tionären Alten- und Pflegeein­rich­tun­gen und beson­deren Wohn­for­men der Eingliederung­shil­fe leben oder Gästen in Ein­rich­tun­gen der Tages- und Nachtpflege wird das Tra­gen ein­er Medi­zinis­chen Gesichts­maske (OP-Maske) emp­fohlen.

„Weniger rechtliche Vor­gaben bedeuten immer auch mehr Eigen­ver­ant­wor­tung für jeden Einzel­nen. Liebe Saarländer:innen: Schützen Sie weit­er Ihre Mit­men­schen. Sehen Sie von Besuchen in medi­zinis­chen und pflegerischen Ein­rich­tun­gen ab, soll­ten sie beispiel­sweise Erkäl­tungssymp­tome aufweisen. Die Umset­zung der all­ge­meinen Hygie­n­eempfehlun­gen wie regelmäßiges Hän­de­waschen und Testen sowie das Tra­gen von Schutz­masken sind darüber hin­aus weit­er von zen­traler Bedeu­tung bei der Bekämp­fung des Coro­n­avirus“, appel­liert Jung abschließend.

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