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Saarbrücken

Anpas­sung der Coro­na-Ver­ord­nung im Saarland

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Die Coro­na-Ver­ord­nung wur­de heu­te im Minis­ter­rat ange­passt und um knapp zwei Wochen ver­län­gert. Durch eini­ge Strei­chun­gen ohne inhalt­li­che Ände­run­gen wur­de eine bes­se­re Les­bar­keit der Rechts­ver­ord­nung her­ge­stellt. Die Ver­ord­nung tritt am 19. Juni 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft. Die ver­kürz­te Lauf­zeit wur­de gewählt, um auf die noch aus­ste­hen­de Ände­rung bzw. Ver­län­ge­rung der natio­na­len Test­ver­ord­nung reagie­ren zu können.

Eine inhalt­li­che Ver­än­de­rung in der aktu­el­len Ver­si­on der Rechts­ver­ord­nung gibt es mit der Neu­auf­nah­me der Test­pflich­ten in medi­zi­ni­schen und pfle­ge­ri­schen Ein­rich­tun­gen. Die­se wur­den zuvor sepa­rat in der saar­län­di­schen Test­stra­te­gie fest­ge­hal­ten, die ab Sonn­tag ent­fällt. Die Rege­lun­gen an sich blei­ben gleich­lau­tend. Dem­nach gilt bei­spiels­wei­se wei­ter­hin eine Test­pflicht für Besucher:innen von Pfle­ge- und Alten­ein­rich­tun­gen und Krankenhäusern.

„Lie­be Saarländer:innen: Schüt­zen Sie auch in den Som­mer­mo­na­ten wei­ter Ihre Mit­men­schen. Die Umset­zung der all­ge­mei­nen Hygie­ne­emp­feh­lun­gen wie das Tes­ten und das Tra­gen von Schutz­mas­ken sind wei­ter von zen­tra­ler Bedeu­tung bei der Bekämp­fung des Coro­na­vi­rus. Nut­zen Sie auch wei­ter­hin das brei­te Impf­an­ge­bot im Saar­land“, appel­liert Gesund­heits­mi­nis­ter Dr. Magnus Jung abschließend.

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