Bei einer Binnengrenzkontrolle an der Grenze zu Luxemburg wurde ein 39-jähriger Franzose festgenommen. Er war wegen eines Betäubungsmitteldelikts zur Festnahme ausgeschrieben und konnte eine Geldstrafe von 1000 Euro nicht zahlen. Die Festnahme durch die Bundespolizei führte zur Überstellung in eine Justizvollzugsanstalt.
Die Bundespolizei in Saarbrücken hat zwei Haftbefehle vollstreckt und damit Ersatzfreiheitsstrafen gegen einen 32-Jährigen und eine 29-Jährige durchgesetzt. Beide konnten ausstehende Geldstrafen nicht begleichen. Die Maßnahmen erfolgten im Rahmen polizeilicher Grenzkontrollen.
Bei einer Kontrolle an der Grenze zu Luxemburg wurde ein 25-Jähriger von der Bundespolizei festgenommen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Diebstahls vor. Die Festnahme erfolgte aufgrund einer nicht bezahlten Geldstrafe und führte zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen.