Impfungen gegen Affenpocken ab sofort am Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) möglich

by Horst Konsdorf
Symbolfoto - © Pixabay

Ab sofort kön­nen bes­timmte Per­so­n­en­grup­pen am Uniklinikum des Saar­lan­des gegen das Affen­pock­en­virus geimpft wer­den. Das Gesund­heitsmin­is­teri­um hat sich mit dem UKS über die Durch­führung der Imp­fun­gen gegen Affen­pock­en entsprechend des von einem Experten­gremi­um erar­beit­eten Impfkonzepts ver­ständigt.

Die Ter­min­ver­gabe erfol­gt auss­chließlich über die Gesund­heit­sämter. Wegen der lim­i­tierten Ver­füg­barkeit des Impf­stoffes sollen bei der Imp­fung zunächst Betrof­fene bevorzugt wer­den, die dem Virus bere­its aus­ge­set­zt waren. Aktuell kön­nen sich daher vor­rangig Per­so­n­en im Rah­men ein­er Pos­t­ex­po­si­tion­spro­phy­laxe impfen lassen. Hier­bei kann ein Aus­brechen der Erkrankung oder ein schw­er­er Ver­lauf auch noch nach einem erfol­gten Kon­takt mit dem Erreger durch eine Imp­fung in den ersten 14 Tagen ver­hin­dert wer­den. Je früher die Imp­fung hier­bei erfol­gt, desto größer ist der Effekt. 

Die Kon­tak­t­per­so­nen­nachver­fol­gung durch die Gesund­heit­sämter spielt bei dieser Erkrankung deswe­gen eine wichtige Rolle, da durch die Ermit­tlung der Kon­tak­t­per­so­n­en die Erkrankung der­sel­ben ver­hin­dert wer­den kann. 

Hin­ter­grund:

Mit dem am 28.06.2022 vom Bund erhal­te­nen Impf­stoff kön­nen 110 Per­so­n­en im Saar­land geimpft wer­den, da zum Erhalt eines voll­ständi­gen Impf­schutzes zwei Dosen im Abstand von min­destens 28 Tagen verabre­icht wer­den müssen. Für Per­so­n­en, die in der Ver­gan­gen­heit gegen Pock­en geimpft wur­den, ist nach aktuellem Wis­sens­stand eine ein­ma­lige Imp­fung aus­re­ichend. Die Liefer­ung weit­er­er Impf­dosen für das Saar­land wird im Laufe des drit­ten Quar­tals 2022 erwartet

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