In der Landespressekonferenz am 1. September hat Ministerin Petra Berg eine neue Förderrichtlinie des Umweltministeriums vorgestellt. Es handelt sich um die Novellierung
einer bestehenden Förderrichtlinie zu Schul- und Kitagärten, die nun für weitere Antragsteller geöffnet wurde und das Thema Inklusion stärker einbindet. Sie gilt ab dem 1. September 2026.
„Bildung findet überall dort statt, wo Menschen miteinander und voneinander lernen. Genau deshalb wollen wir als Landesregierung Lerngärten als Ort des gemeinsamen Lernens weiterhin
fördern“, sagt Ministerin Petra Berg. „Gärten sind in der Bildung für nachhaltige Entwicklung besonders wertvoll. Hier kann Nachhaltigkeit nicht nur erklärt, sondern unmittelbar
erlebt und selbst mitgestaltet werden.“
Gefördert werden im Rahmen der Richtlinie die Neuanlage sowie die Erweiterung und Ergänzung bestehender Gartenanlagen.
Bisher waren die Schul- und Kitaträger bzw. deren Fördervereine antragsberechtigt. Ab sofort können auch Träger von Einrichtungen der Erwachsenenbildung, von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen oder von Jugendbildungseinrichtungen Anträge stellen.
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat bisher rund 66.500 Euro in die Errichtung und Erweiterung von Schul- und Kitagärten investiert. Die
bisherige Förderrichtlinie war auf Schulen und Kindertageseinrichtungen zugeschnitten, erfasst damit aber nur einen Teil der Orte, an denen Bildung praktisch, lebensnah und gemeinschaftlich stattfindet.
„Die neue Förderrichtlinie öffnen wir ab sofort bewusst für weitere Antragsteller. Förderfähig sind künftig grundsätzlich alle Einrichtungen, in denen Menschen Bildung durch und
in Gärten erleben können“, erklärt Berg.
Die neue Förderrichtlinie nimmt nun u.a. auch die Beschaffung bedarfsgerechter und barrierearmer Gartenkleingeräte und Bewässerungsmaterialien mit auf. Förderfähig sind weiterhin
Materialkosten für Gerätehäuser und -unterstände sowie für sonstiges Gartenmobiliar. Die Gärten sollen im Rahmen mehrjähriger Projekte in das jeweilige Kursprogramm der Einrichtung einbezogen werden, außerdem ist eine partizipative Planung und Durchführung
der Gesamtmaßnahme wichtig.
Eine wichtige Neuerung der Förderrichtlinie ist ihr inklusiver Charakter. Ministerin Berg: „Gärten ermöglichen ein ganzheitliches und inklusives Lernen. Hier können Menschen, unabhängig
von Alter, Herkunft sowie körperlichen, geistigen oder sozialen Voraussetzungen, einen Zugang zu naturnaher Bildung haben.“
Die Förderung für die Lerngärten wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Das Land unterstützt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – bis zu 5.000 Euro jährlich je Projekt.
Projekte, die sich durch einen besonders inklusiven und integrativen Charakter auszeichnen und die Teilhabe aller Menschen in den Fokus rücken, können ab sofort mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. In diesen Fällen erhöht
sich der jährliche Höchstbetrag auf 7.000 Euro je Projekt.
„Nachhaltige Entwicklung setzt genau dort an, wo viele kleine Projekte umgesetzt werden können.
Wir wollen Nachhaltigkeit verständlich, erlebbar und machbar machen. Mit der neuen Förderrichtlinie schaffen wir dafür mehr Möglichkeiten“, sagt Ministerin Petra Berg.
Die Richtlinie tritt am 1. September 2026 in Kraft und läuft zunächst bis zum 31. August 2031.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.saarland.de/lerngarten
Fotohinweis: Ministerin Petra Berg (l.) bei der Landespressekonferenz zur Novellierung der Förderrichtlinie Lerngärten am 1. September 2026, MUKMAV / Ann-Sophie Ruf