Die Bedrohungslage im digitalen Raum hat sich deutlich verschärft.
Das Saarland soll daher ein neues Informationssicherheitsgesetzes (InfoSiG Saarland) bekommen. Der Ministerrat hat sich diese Woche mit einem entsprechenden Entwurf befasst. Das Gesetz soll das bisherige IT-Sicherheitsgesetz ablösen und erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Informationssicherheit der gesamten Landesverwaltung schaffen.
Eine leistungsfähige digitale Verwaltung braucht einen wirksamen Schutz vor Cyberangriffen und IT-Ausfällen. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen müssen auf verlässliche digitale Verwaltungsleistungen vertrauen können. Mit dem neuen Informationssicherheitsgesetz schaffen wir einen starken Rahmen für die Widerstandsfähigkeit unserer Landesverwaltung.
Digitalminister Jürgen Barke betont die Bedeutung der Cybersicherheit für staatliche Institutionen.
Das neue Gesetz legt einheitliche Sicherheitsstandards, klare Zuständigkeiten sowie verbindliche Melde- und Berichtspflichten bei Sicherheitsvorfällen fest. Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement werden dabei zu einem gemeinsamen Schutzrahmen verbunden. Damit soll die Landesverwaltung Cyberangriffe und technische Störungen schneller erkennen, angemessen darauf reagieren und ihre Auswirkungen begrenzen können.
Mit dem neuen Informationssicherheitsgesetz überführt das Saarland die europäischen Vorgaben der NIS-2-Richtlinie in ein Landesgesetz. Sie soll das Schutzniveau gegen Cyberangriffe in Europa erhöhen und enthält unter anderem strengere Vorgaben für den Umgang mit IT-Risiken und die Meldung von Sicherheitsvorfällen.
Nach der Befassung des Ministerrats wird der Gesetzentwurf nun in das externe Anhörungsverfahren gegeben.
