03.08.2026 – 08:59
Saarbrücken (ots)
Am Freitag (31.07.2026) gegen 18:15 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 30-Jährigen in Saarbrücken.
Bei der Überprüfung des Deutschen stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Der 30-Jährige wurde wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt.
Die Einsatzkräfte nahmen den Mann fest und brachten ihn zur Verbüßung der Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt.