Hessisches Ministerium für Arbeit,
Integration, Jugend und Soziales
PRESSEINFORMATION
Wiesbaden, 24. Juli 2026
LÄNDER SEHEN WEITEREN ABSTIMMUNGSBEDARF: „DER
VORLIEGENDE ENTWURF ZUM KITA-SCQEG IST FÜR DIE
LÄNDER NICHT ZUSTIMMUNGSFÄHIG“
Ressortverantwortliche fordern Nachbesserungen beim Referentenentwurf zum
neuen KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG
Im Rahmen einer Sondersitzung der für die Kindertagesbetreuung zuständigen
Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren mit der Bundesministerin
haben sich die Ressortverantwortlichen über den Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum
sogenannten SCQEG ausgetauscht – dem Gesetz zur Verbesserung der Startchancen
von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung.
Dabei bekannten sich Bund und Länder gemeinsam erneut zu dem Ziel, die Qualität
der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung bundesweit weiterzuentwickeln.
Zugleich bekräftigten sie ihren Anspruch, die Startchancen von Kindern unabhängig
von ihrer Herkunft zu verbessern und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf
Sprachbildung, die Unterstützung von Kindern in herausfordernden Lebenslagen
sowie den Übergang von der Kita in die Schule zu legen.
Mit Blick auf den vorliegenden Referentenentwurf mahnten die Länder jedoch
einstimmig deutliche Nachbesserungen bezüglich der inhaltlichen und finanziellen
Ausgestaltung sowie mit Blick auf das sogenannte Konnexitätsprinzip an.
„Der vorliegende Referentenentwurf weicht in wesentlichen Punkten von zuvor
zwischen Bund und Ländern erzielten Verständigungen und somit davon ab, wie das
Gesetz unserer gemeinsamen Ansicht nach ausgestaltet sein sollte. Auch die von
unserer Seite immer wieder dargelegten Zwänge des Konnexitätsprinzips werden nicht
berücksichtigt. In der vorliegenden Fassung ist der Entwurf für uns nicht
zustimmungsfähig“, sagte die Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz
(JFMK), Hessens Sozialministerin Heike Hofmann, nach der digital abgehaltenen
Sitzung.
„Wir als JFMK haben im Rahmen unserer Hauptkonferenz im Mai einstimmig die
Forderung beschlossen, dass ein Qualitätsentwicklungsgesetz sicherstellen muss,
dass eine verlässliche und dynamisierte Finanzierung durch den Bund erfolgt – der
Entwurf aber sieht das Gegenteil vor, nämlich eine schrittweise Reduzierung bis 2030
von aktuell jährlich zwei Milliarden auf weniger als eine Milliarde jährlich – beginnend
bereits im kommenden Jahr. Gleichzeitig sollen die bundesweit verpflichtenden
Personalstandards für Länder und Kommunen gemäß vorliegendem Entwurf
stufenweise ansteigen – ein nicht nachvollziehbares Missverhältnis“, führte Hofmann
aus: „Zudem darf der Entwurf nicht im Widerspruch zu der gerade erst auf der
Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder
vereinbarten Veranlassungskonnexität stehen. Wir sehen hier dringenden Gesprächs-
und Nachbesserungsbedarf“, schloss die JFMK-Vorsitzende.
Die saarländische Ministerin für Bildung und Kultur Christine Streichert-Clivot betonte
für die A-Länder: „Dass alle 16 Länder eine klare Botschaft senden, ist ein deutliches
Signal an den Bund und sollte Anlass sein, den Gesetzentwurf noch einmal
nachzubessern. Wir wollen dieses Gesetz und wir wollen an die gute Zusammenarbeit
der vergangenen Jahre anknüpfen. Aber dafür brauchen wir verlässliche
Rahmenbedingungen. Denn noch immer entscheidet in Deutschland viel zu oft die
soziale Herkunft über den Bildungserfolg eines Kindes – und die Weichen dafür werden
lange vor dem ersten Schultag gestellt. Deshalb ist frühkindliche Bildung keine
Ausgabe, die man beliebig kürzen kann, sondern eine Investition in
Chancengerechtigkeit und in die Zukunft unseres Landes. Die Länder haben sich auf
ein gemeinsames Vorgehen bei den Startchancen-Kitas und bei der Sprachförderung
aller Kinder verständigt. Das sind zwei zentrale Vorhaben, mit denen wir Kinder
frühzeitig stärken und Bildungsbenachteiligungen abbauen wollen. Da der
Gesetzentwurf finanziell deutlich hinter den Erwartungen der Länder zurückbleibt,
muss jetzt sichergestellt werden, dass gerade diese beiden Schwerpunkte verlässlich
finanziert, wirksam umgesetzt und zum Erfolg geführt werden können. Gute
frühkindliche Bildung und gezielte Sprachförderung gibt es nicht zum Nulltarif. Die
Länder sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und konstruktiv mit dem Bund an
einer guten Lösung zu arbeiten. Wir reichen die Hand – denn unser gemeinsames Ziel
muss ein starkes, gerechtes und verlässliches System der frühkindlichen Bildung sein.
Für unsere Kinder.“
Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie des Landes
Berlin sagte als Koordinatorin der B-Länder: „Wir begrüßen, dass endlich ein
Gesetzentwurf vorliegt, der eine inhaltliche Auseinandersetzung zwischen Bund und
Ländern ermöglicht. Frühkindliche Bildung ist der Schlüssel zu mehr Bildungs- und
Chancengerechtigkeit – dabei kommt der Sprachbildung eine zentrale Bedeutung zu.
Ebenso entscheidend ist ein gelingender Übergang von der Kita in die Schule. Dafür
brauchen wir die notwendigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, damit
relevante Bildungs- und Entwicklungsdaten verantwortungsvoll zwischen Kita und
Primarstufe übermittelt werden können. Nur so kann insbesondere die
Sprachförderung nahtlos fortgesetzt und jedes Kind bestmöglich unterstützt werden.
Für uns ist dieser nahtlose Übergang von der Kita in die Schule ein zentrales Anliegen,
für das wir uns gemeinsam mit den B-Ländern weiterhin mit Nachdruck einsetzen.
Angesichts der Bedeutung des Gesetzes für die frühkindliche Bildung ist es deshalb
richtig, nochmals das Gespräch zu suchen und Lösungen zu finden, die die Belange
von Bund und Ländern gleichermaßen berücksichtigen.“
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