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    Quelle: DWD

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    Quelle: DWD

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    Quelle: DWD

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    Quelle: DWD

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    Quelle: DWD

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JFMK - Ministerium für Bildung und Kultur - Ressortverantwortliche fordern Nachbesserungen beim Referentenentwurf zum neuen Kita-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG

Von Redaktion Landespolitik | 24.07.2026 19:35 | Lesedauer: 4 Minuten

Die Länder kritisieren den aktuellen Referentenentwurf zum KiTa Startchancen und Qualitätsentwicklungsgesetz scharf. Insbesondere die Finanzierung und die Umsetzung der Qualitätsstandards entsprechen nicht den gemeinsamen Erwartungen. Die Ressortverantwortlichen fordern dringend Nachbesserungen, um verlässliche Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung zu schaffen.
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Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)

Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)

Länder kritisieren Finanzierung und Umsetzung der Qualitätsstandards

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Hessisches Ministerium für Arbeit,

Integration, Jugend und Soziales

PRESSEINFORMATION

Wiesbaden, 24. Juli 2026

LÄNDER SEHEN WEITEREN ABSTIMMUNGSBEDARF: „DER

VORLIEGENDE ENTWURF ZUM KITA-SCQEG IST FÜR DIE

LÄNDER NICHT ZUSTIMMUNGSFÄHIG“

Ressortverantwortliche fordern Nachbesserungen beim Referentenentwurf zum

neuen KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG

Im Rahmen einer Sondersitzung der für die Kindertagesbetreuung zuständigen

Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren mit der Bundesministerin

haben sich die Ressortverantwortlichen über den Referentenentwurf des

Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum

sogenannten SCQEG ausgetauscht – dem Gesetz zur Verbesserung der Startchancen

von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung.

Dabei bekannten sich Bund und Länder gemeinsam erneut zu dem Ziel, die Qualität

der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung bundesweit weiterzuentwickeln.

Zugleich bekräftigten sie ihren Anspruch, die Startchancen von Kindern unabhängig

von ihrer Herkunft zu verbessern und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf

Sprachbildung, die Unterstützung von Kindern in herausfordernden Lebenslagen

sowie den Übergang von der Kita in die Schule zu legen.

Mit Blick auf den vorliegenden Referentenentwurf mahnten die Länder jedoch

einstimmig deutliche Nachbesserungen bezüglich der inhaltlichen und finanziellen

Ausgestaltung sowie mit Blick auf das sogenannte Konnexitätsprinzip an.

„Der vorliegende Referentenentwurf weicht in wesentlichen Punkten von zuvor

zwischen Bund und Ländern erzielten Verständigungen und somit davon ab, wie das

Gesetz unserer gemeinsamen Ansicht nach ausgestaltet sein sollte. Auch die von

unserer Seite immer wieder dargelegten Zwänge des Konnexitätsprinzips werden nicht

berücksichtigt. In der vorliegenden Fassung ist der Entwurf für uns nicht

zustimmungsfähig“, sagte die Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz

(JFMK), Hessens Sozialministerin Heike Hofmann, nach der digital abgehaltenen

Sitzung.

„Wir als JFMK haben im Rahmen unserer Hauptkonferenz im Mai einstimmig die

Forderung beschlossen, dass ein Qualitätsentwicklungsgesetz sicherstellen muss,

dass eine verlässliche und dynamisierte Finanzierung durch den Bund erfolgt – der

Entwurf aber sieht das Gegenteil vor, nämlich eine schrittweise Reduzierung bis 2030

von aktuell jährlich zwei Milliarden auf weniger als eine Milliarde jährlich – beginnend

bereits im kommenden Jahr. Gleichzeitig sollen die bundesweit verpflichtenden

Personalstandards für Länder und Kommunen gemäß vorliegendem Entwurf

stufenweise ansteigen – ein nicht nachvollziehbares Missverhältnis“, führte Hofmann

aus: „Zudem darf der Entwurf nicht im Widerspruch zu der gerade erst auf der

Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder

vereinbarten Veranlassungskonnexität stehen. Wir sehen hier dringenden Gesprächs-

und Nachbesserungsbedarf“, schloss die JFMK-Vorsitzende.

Die saarländische Ministerin für Bildung und Kultur Christine Streichert-Clivot betonte

für die A-Länder: „Dass alle 16 Länder eine klare Botschaft senden, ist ein deutliches

Signal an den Bund und sollte Anlass sein, den Gesetzentwurf noch einmal

nachzubessern. Wir wollen dieses Gesetz und wir wollen an die gute Zusammenarbeit

der vergangenen Jahre anknüpfen. Aber dafür brauchen wir verlässliche

Rahmenbedingungen. Denn noch immer entscheidet in Deutschland viel zu oft die

soziale Herkunft über den Bildungserfolg eines Kindes – und die Weichen dafür werden

lange vor dem ersten Schultag gestellt. Deshalb ist frühkindliche Bildung keine

Ausgabe, die man beliebig kürzen kann, sondern eine Investition in

Chancengerechtigkeit und in die Zukunft unseres Landes. Die Länder haben sich auf

ein gemeinsames Vorgehen bei den Startchancen-Kitas und bei der Sprachförderung

aller Kinder verständigt. Das sind zwei zentrale Vorhaben, mit denen wir Kinder

frühzeitig stärken und Bildungsbenachteiligungen abbauen wollen. Da der

Gesetzentwurf finanziell deutlich hinter den Erwartungen der Länder zurückbleibt,

muss jetzt sichergestellt werden, dass gerade diese beiden Schwerpunkte verlässlich

finanziert, wirksam umgesetzt und zum Erfolg geführt werden können. Gute

frühkindliche Bildung und gezielte Sprachförderung gibt es nicht zum Nulltarif. Die

Länder sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und konstruktiv mit dem Bund an

einer guten Lösung zu arbeiten. Wir reichen die Hand – denn unser gemeinsames Ziel

muss ein starkes, gerechtes und verlässliches System der frühkindlichen Bildung sein.

Für unsere Kinder.“

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie des Landes

Berlin sagte als Koordinatorin der B-Länder: „Wir begrüßen, dass endlich ein

Gesetzentwurf vorliegt, der eine inhaltliche Auseinandersetzung zwischen Bund und

Ländern ermöglicht. Frühkindliche Bildung ist der Schlüssel zu mehr Bildungs- und

Chancengerechtigkeit – dabei kommt der Sprachbildung eine zentrale Bedeutung zu.

Ebenso entscheidend ist ein gelingender Übergang von der Kita in die Schule. Dafür

brauchen wir die notwendigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, damit

relevante Bildungs- und Entwicklungsdaten verantwortungsvoll zwischen Kita und

Primarstufe übermittelt werden können. Nur so kann insbesondere die

Sprachförderung nahtlos fortgesetzt und jedes Kind bestmöglich unterstützt werden.

Für uns ist dieser nahtlose Übergang von der Kita in die Schule ein zentrales Anliegen,

für das wir uns gemeinsam mit den B-Ländern weiterhin mit Nachdruck einsetzen.

Angesichts der Bedeutung des Gesetzes für die frühkindliche Bildung ist es deshalb

richtig, nochmals das Gespräch zu suchen und Lösungen zu finden, die die Belange

von Bund und Ländern gleichermaßen berücksichtigen.“

***

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Pressestelle

Tel.: (0611) 3219 3909

(0611) 32719 46669

presse@hsm.hessen.de

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ministerium für Bildung und Kultur
Schlagworte:
Kita-Startchancen
Qualitätsentwicklungsgesetz
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frühkindliche Bildung
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