Am Montagmorgen wurde gegen 11 Uhr ein Wohnungsbrand in einem Mehrparteienhaus in der Glashütter Straße in St. Ingbert gemeldet. Bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte der Polizei St. Ingbert wurde dichter Rauch aus einer der oberen Wohnungen in dem dreistöckigen Wohnanwesen festgestellt. Noch vor Eintreffen der Feuerwehr konnten die Hausbewohner aus dem Haus evakuiert werden. Die betroffene Wohnung eines 72-Jährigen konnte zwischenzeitlich als Brandort ausgemacht werden. Durch eine Fehlbedienung wurde die Mikrowelle in Brand gesetzt. Durch erste Löschmaßnahmen durch den Mann selbst und später durch die Feuerwehr, konnte eine weitere Brandausbreitung verhindert werden. Von Sachschäden sind ausschließlich Einrichtungsgegenstände des Mannes selbst betroffen. Letztendlich kam es zu keinen Personenschäden. Der Mann kam aufgrund seines schlechten gesundheitlichen Zustandes, unabhängig von dem Brandgeschehen, in ein nahegelegenes Krankenhaus. Nach Belüftung der Wohnung und des Treppenhauses war das Wohnanwesen wieder bewohnbar. Neben den Einsatzkräften der Polizei, war die Feuerwehr St. Ingbert mit mehreren Löschfahrzeugen und der Rettungsdienst samt Notarzt im Einsatz. In der Glashütter Straße und der Rentamtstraße kam es über ca. 45 Minuten zu geringfügigen Auswirkungen auf den fließenden Verkehr.
Glashütter
Am Nachmittag des 04.07.2022 wurde die Polizeiinspektion St. Ingbert über einen vermissten 34-Jährigen aus St. Ingbert-Rohrbach in Kenntnis gesetzt. Der junge Mann hatte sein Zuhause bereits am 03.07.2022, gegen 13.00 Uhr, zum Spazierengehen verlassen, war jedoch aus nicht ersichtlichen Gründen nicht mehr zurückgekehrt.
Im Laufe von Ermittlungen verdichteten sich schließlich Hinweise darauf, dass sich der Mann zum Baden an den nahegelegenen Glashütter Weiher begeben haben könnte. Dort hatte man seine Kleidung und seinen Geldbeutel aufgefunden. Durch die Polizei und weitere Rettungskräfte wurden weitreichende Suchmaßnahmen eingeleitet.
Taucher der Polizei konnten den Mann gegen 21.10 Uhr tragischerweise nur noch leblos in besagtem Weiher auffinden. Der Leichnam wurde geborgen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird von einem Badeunfall ohne Fremdverschulden ausgegangen.