Vermehrt illegale Grünschnittentsorgung im Wald und auf Grünflächen

Symbolfoto - © Pixabay

In den ver­gan­genen Tagen sind bei der Gemein­de­v­er­wal­tung ver­mehrt Anzeigen über das Ablagern von Grün­schnitt u. ä im Wald und auf Grün­flächen einge­gan­gen. Diese Entsorgung ist ille­gal und schadet der Natur, außer­dem bege­ht man damit eine Ord­nungswidrigkeit, die mit einem erhe­blichen Bußgeld bestraft wer­den kann. Let­z­tendlich kommt die Entsorgung der ille­galen Garten­abfälle alle Steuerzahler teuer zu ste­hen.

Das Ver­bot der Grün­schnit­tentsorgung in freier Land­schaft hat gute Gründe. Mit den Garten­abfällen lan­den ver­mehrt Nährstoffe im Wald und auf Grün­flächen, wodurch das sen­si­ble Gle­ichgewicht der aufeinan­der abges­timmten Lebens­ge­mein­schaft aus dem Gle­ichgewicht gerät. Wo sich Gras- und Grün­schnitt tür­men, ver­mehren sich stick­stof­fliebende Pflanzen wie Brombeer­sträuch­er und Brennnes­sel und ver­drän­gen stan­dort­typ­is­che und anspruchsvolle Pflanzen, außer­dem kön­nen die ver­rot­teten Abfälle Boden und Grund­wass­er belas­ten.
Zweige von Strauch- und Baum­schnit­ten kön­nen Pilzkrankheit­en über­tra­gen und die in den Garten­abfällen enthal­te­nen Wurzeln, Zwiebeln, Knollen und Samen zur Aus­bre­itung nicht heimis­ch­er, stan­dort­fremder Pflanzen im Wald oder der freien Land­schaft führen. Heimis­che Wildpflanzen sowie die von diesen abhängige Tier­arten wer­den ver­drängt, was zu einem uner­wün­scht­en Arten­wan­del beitra­gen kann.

Sachgerechte Entsorgung ist daher für alle Pflicht. Laut Kreis­laufwirtschafts­ge­setz müssen Garten­abfälle wie Rasen- und Heck­en­schnitt, Laub, Unkraut, abgestor­bene Pflanzen und andere Garten­abfälle im eige­nen Garten kom­postiert oder über die Biotonne entsorgt wer­den.

Außer­dem ste­ht hier­für allen Ein­wohn­ern und Grund­stück­seigen­tümern der Gemeinde Klein­blit­ters­dorf die Grüng­utan­nahmestelle in Auers­mach­er gegen Ent­gelt zur Ver­fü­gung.

Abgabe von Grüngut an der Grüngutannahmestelle

Die Grüng­utan­nahmestelle in Auers­mach­er (Zufahrt unter­halb des neuen Fried­hofes in der Kapel­len­straße) ist fre­itags von 12 bis 17 Uhr und sam­stags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Die Abgabe von Grüngut ist kostenpflichtig und es beste­ht seit diesem Jahr keine Möglichkeit mehr zur Barzahlung an der Grüng­utan­nahmestelle!
Bitte besor­gen Sie sich vor der Abgabe eine Jahreskarte oder Wert­marken im Rathaus. Über­weisen Sie hierzu die Gebühr in Höhe von 30,00 € für eine Jahreskarte bzw. den entsprechen­den Wert für Wert­marken (Min­destab­gabe 10 Stück à 1,00 €) auf eines der fol­gen­den Kon­ten der Gemein­dekasse unter Angabe des Ver­wen­dungszwecks: „Grüngutkarte 2022 bzw. Wert­marken, 50010535“ sowie den Namen, Vor­na­men und die Adresse des Erwer­bers:

  • Vere­inigte Volks­bank eG, IBAN: DE02 5909 2000 4086 0000 03
  • Sparkasse Saar­brück­en, IBAN: DE10 5905 0101 0027 9451 53

Mit der Jahreskarte kön­nen Sie so oft Sie möcht­en Grüngut an der Grüng­utan­nahmestelle abgeben. Wert­marken berechti­gen zur ein­ma­li­gen Abgabe von Grüngut. Nicht aufge­brauchte Wert­marken kön­nen allerd­ings auch in den Fol­ge­jahren zur Abgabe des Grüngutes ver­wen­det wer­den.
Die Preise zur Abgabe von Grüngut haben sich nicht geän­dert und betra­gen wie fol­gt: Klein­men­gen bis 100 l = 1,00 €; PKW = 4,00 €; Anhänger bis 1 m³ = 6,00 €; Son­stige Fahrzeuge/Behälter = 8,00 €/m³
5 Tage nach der Über­weisung kön­nen Sie die Jahreskarte oder Wert­marken beim Emp­fang des Rathaus­es nach Vor­lage des Über­weisungsträgers abholen. Bei weit­eren Rück­fra­gen ste­hen Ihnen die Mitar­beit­er des Bauamts der Gemeinde Klein­blit­ters­dorf gerne zur Ver­fü­gung (Tel: 20 08–403 bzw. ‑703).

Ausgabe von Kompost

An der Grüng­utan­nahmestelle in Auers­mach­er wird an alle Bürg­er/-innen der Gemeinde Klein­blit­ters­dorf Kom­pos­ter­de kosten­los abgegeben (keine Abgabe für gewerbliche Nutzung). Er wird nur in haushalt­süblichen Men­gen und solange der Vor­rat reicht abgegeben. Das Beladen mit­ge­brachter Gefäße oder Anhänger muss allerd­ings selb­st über­nom­men wer­den.
Der Fer­tigkom­post wird laut EVS regelmäßig durch die Bun­des­gütege­mein­schaft Kom­post e.V. (BGK e.V.) kon­trol­liert und trägt das RAL Güteze­ichen Kom­post. Durch seine her­aus­ra­gen­den Eigen­schaften kann der Grüngutkom­post in jedem Garten und Gemüse­beet als Boden­verbesser­er und Dünger zugle­ich ver­wen­det wer­den. Somit gelan­gen wichtige Nährstoffe wieder zurück in den Kreis­lauf der Natur – ganz region­al und über kurze Trans­portwege.

You may also like