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Tag des Gesund­heits­am­tes am 19. März

Im regelmäßigen Austausch zu gesundheitsspezifischen Themen (v. l.): Dr. Ulrike Zawar, Geschäftsbereichsleiterin Arbeit und Soziales, Landrat Dr. Theophil Gallo sowie Dr. Marie-Christine Feix-Berscheid und Dr. Jutta Ziegler, beide Ärztinnen im Amtsärztlichen Dienst.

Seit der Coro­na-Pan­de­mie ist das Gesund­heits­amt als zen­tra­le Säu­le des Gesund­heits­schut­zes in den Fokus der Öffent­lich­keit getre­ten. In Geden­ken an den Geburts­tag von Johann Peter Frank, dem Begrün­der des Öffent­li­chen Gesund­heits­we­sens, der Sozi­al­hy­gie­ne und des Öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes gilt der 19. März seit 2019 als „Tag des Gesund­heits­am­tes“. Das dies­jäh­ri­ge Mot­to „Prä­ven­ti­on und Gesund­heits­för­de­rung“ ori­en­tiert sich dabei an sei­nen Zie­len, die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung zu ver­bes­sern und gesund­heits­för­der­li­che Lebens­be­din­gun­gen zu schaffen.

Die kom­pe­tenz­über­grei­fen­de Zusam­men­ar­beit der ein­zel­nen Berei­che im Gesund­heits­amt des Saar­pfalz-Krei­ses soll zu einer Ver­mei­dung gesund­heits­re­le­van­ter Pro­ble­me füh­ren. Dies geschieht durch eine vorraus­schau­en­de Pla­nung im Bereich der Prä­ven­ti­on sowie durch ein dau­er­haf­tes gesund­heits­för­dern­des Beratungsangebot.

„Zur Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie war das Team des Gesund­heits­am­tes bis sei­ne Schmerz­gren­ze gefor­dert. Ich darf mich für sei­nen Ein­satz und sein Durch­hal­te­ver­mö­gen an die­ser Stel­le noch ein­mal bedan­ken. Kei­ner dürf­te unglück­lich dar­über sein, dass wir zum aktu­el­len Zeit­punkt wie­der gezielt zu unse­ren Kern­auf­ga­ben zurück­keh­ren. Auch dort erwar­ten uns Her­aus­for­de­run­gen und wir neh­men ger­ne den Tag des Gesund­heits­am­tes zum Anlass, eine kur­ze Über­sicht über die Kern­kom­pe­ten­zen des Gesund­heits­am­tes zu geben“, infor­miert Land­rat Dr. Theo­phil Gallo.

Die ein­zel­nen Berei­che des Gesund­heits­am­tes des Saar­pfalz-Krei­ses glie­dern sich grob in den amts­ärzt­li­chen Dienst, den Sozi­al­psych­ia­tri­schen Dienst, den Kin­der- und jugend­ärzt­li­chen Dienst sowie die Hygie­ne­über­wa­chung und den Gesundheitsschutz. 

Amts­ärzt­li­che Dienst

Der Amts­ärzt­li­che Dienst bie­tet den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern viel­fäl­ti­ge gut­ach­ter­li­che Leis­tun­gen und Bera­tun­gen an. Haupt­fra­ge­stel­lun­gen im Rah­men der zu erstel­len­den Gut­ach­ten sind Dienst­fä­hig­keit von Beam­ten, Not­wen­dig­keit von Auf­wen­dun­gen und Maß­nah­men nach den Bei­hil­fe­ver­ord­nun­gen, Haft- und Ver­hand­lungs­fä­hig­keit sowie Not­wen­dig­keit der Unter­brin­gung einer Per­son wegen Eigen-oder Fremdgefährdung.

Sozi­al­psych­ia­tri­scher Dienst

Der sozi­al­psych­ia­tri­sche Dienst bie­tet ein brei­tes Spek­trum an Hil­fe­stel­lun­gen und Bera­tun­gen an. Zu die­sen gehö­ren unter ande­rem die Sucht­be­ra­tung, die Fami­li­en­be­ra­tung, die Bera­tung von Per­so­nen mit psy­chi­schen Erkran­kun­gen und deren Ange­hö­ri­ge sowie die Erfas­sung des Hil­fe­be­darfs älte­rer Men­schen oder Men­schen mit geis­ti­ger bzw. kör­per­li­cher Einschränkung.

Kin­der- und jugend­ärzt­li­cher Dienst

Zum Kin­der- und Jugend­ärzt­li­che Dienst gehö­ren auch der Bereich der Frü­hen Hil­fen. Er ist für die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chun­gen zustän­dig, für die Erstel­lung von Gut­ach­ten mit ver­schie­de­nen Frag­stel­lun­gen sowie für den Gesund­heits­schutz in Kin­der­gär­ten und Schulen.

Kin­der- und jugend­zahn­ärzt­li­cher Dienst

Der Kin­der- und jugend­zahn­ärzt­li­che Dienst des Gesund­heits­am­tes ist zustän­dig für die Orga­ni­sa­ti­on, Koor­di­na­ti­on und Durch­füh­rung von zahn­ärzt­li­chen Rei­hen­un­ter­su­chun­gen in Grund-und För­der­schu­len des Saarpfalz-Kreises.

Alle Grund­schü­ler des Krei­ses wer­den jähr­lich in den Schu­len zahn­ärzt­lich unter­sucht und die Eltern über das Ergeb­nis infor­miert. Gege­be­nen­falls wird auf die Not­wen­dig­keit einer zahn­ärzt­li­chen oder kie­fer­or­tho­pä­di­schen Behand­lung hingewiesen.

Hygie­ne­über­wa­chung und Gesundheitsschutz

Auf­ga­be des Gesund­heits­schut­zes ist es, die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger vor gesund­heit­li­chen Gefah­ren zu schüt­zen und die Wei­ter­ver­brei­tung von über­trag­ba­ren Krank­hei­ten zu ver­hin­dern. Dazu gehö­ren die Über­wa­chung von öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen, die Kon­trol­le von Trink- und Bade­was­ser, sowie die Bera­tung rund um das The­ma Hygiene.

Bei Fra­gen errei­chen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger das Gesund­heits­amt des Saar­pfalz-Krei­ses von Mon­tag bis Don­ners­tag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, frei­tags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr unter Tel. (06841) 104‑7170.

Quelle:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreis Saarpfalz-Kreis

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