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Öffnungszeiten geändert

Neue Öff­nungs­zei­ten beim Mer­zi­ger Bürgerbüro

Ab Dienstag, dem 4. Oktober 2022, gelten für das Bürgerbüro der Kreisstadt Merzig, zu dem auch das Standesamt gehört, neue Öffnungszeiten.

Kun­din­nen und Kun­den wer­den zukünf­tig die Leis­tun­gen des Bür­ger­bü­ros mon­tags und diens­tags von 8:00 bis 16:00 Uhr, mitt­wochs von 7:30 bis 14:00 Uhr, don­ners­tags von 8:00 bis 18:00 Uhr und frei­tags von 7:30 bis 12:00 Uhr durch­gän­gig wahr­neh­men kön­nen. Dabei sind Besu­che auch wei­ter­hin ohne eine vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung möglich.

Um War­te­zei­ten zu ver­mei­den, emp­fiehlt die Stadt­ver­wal­tung Mer­zig jedoch im Vor­feld einen Ter­min zu ver­ein­ba­ren. Die­se kön­nen über die Online-Ter­min­ver­ga­be auf der Home­page der Kreis­stadt Mer­zig unter dem fol­gen­den Link gebucht wer­den: www.merzig.de/digitale-terminvergabe/

Sofern Kun­din­nen und Kun­den die Leis­tun­gen des Bür­ger­bü­ros ohne Ter­min in Anspruch neh­men möch­ten, soll­ten län­ge­re War­te­zei­ten ein­ge­plant wer­den. Dies kann vor­kom­men, wenn auf­grund der hohen Nach­fra­ge kurz­fris­tig kei­ne frei­en Ter­mi­ne mehr zur Ver­fü­gung stehen.

Wei­ter­hin besteht natür­lich die Mög­lich­keit, bei Bedarf einen indi­vi­du­el­len Ter­min außer­halb der Öff­nungs­zei­ten zu ver­ein­ba­ren. Die­se Ter­mi­ne kön­nen für das Bür­ger­bü­ro unter der Tele­fon­num­mer 06861/85–100 oder der E‑Mail-Adres­se und für das Stan­des­amt unter der Tele­fon­num­mer 06861/85–0 oder der E‑Mail-Adres­se ver­ein­bart werden. 

Bei den übri­gen Dienst­stel­len und Ein­rich­tun­gen der Stadt­ver­wal­tung Mer­zig gel­ten die bestehen­den Öff­nungs­zei­ten unverändert.

Neben den bis­her bestehen­den Mög­lich­kei­ten, die Ver­wal­tungs­dienst­leis­tun­gen in Anspruch zu neh­men wie per­sön­li­che Behör­den­gän­ge oder Antrag­stel­lung auf pos­ta­li­schem Weg, wer­den suk­zes­si­ve die digi­ta­len Ver­wal­tungs­leis­tun­gen aus­ge­baut. Aktu­ell wur­de im Bereich des Stan­des­am­tes das digi­ta­le Leis­tungs­an­ge­bot erwei­tert. So kön­nen Urkun­den in Zukunft online bean­tragt und auch bezahlt wer­den. Der Zahl­vor­gang kann dabei per Kre­dit­kar­te (Master/Visa), giro­pay oder pay­di­rekt vor­ge­nom­men werden.

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