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Saarbrücken

Ab sofort kön­nen sämt­li­che Bau­an­trä­ge digi­tal ein­ge­reicht werden

UBAs von Regio­nal­ver­band und Lan­des­haupt­stadt ver­voll­stän­di­gen Angebot

Seit heu­te kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sämt­li­che Arten von Bau­an­trä­gen bei den bei­den Unte­ren Bau­auf­sichts­be­hör­den des Regio­nal­ver­ban­des und der Lan­des­haupt­stadt über ein Online-Por­tal digi­tal ein­rei­chen. Seit Ende März ist dies bereits für Bau­vor­anfra­gen sowie Bau­an­trä­ge nach dem ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren mög­lich. Jetzt gilt dies auch für nor­ma­le Ver­fah­ren, zu denen grö­ße­re Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser oder Son­der­bau­ten wie Schu­len und Kitas gehö­ren. Damit sind jetzt – von der Antrag­stel­lung über die Betei­li­gung ver­schie­de­ner Behör­den bis hin zum Bescheid – alle Ver­fah­ren voll­stän­dig digitalisiert. 

Obwohl Anträ­ge auch wei­ter­hin in Papier­form abge­ge­ben wer­den kön­nen, ermun­tert der Ehren­amt­li­che Bei­geord­ne­te des Regio­nal­ver­ban­des, Nor­bert Degen, alle Bau­her­ren, Pla­ne­rin­nen und Unter­neh­men, die digi­ta­len Mög­lich­kei­ten ver­mehrt zu nut­zen: „Seit dem Start­schuss im April wur­den 28 Bau­an­trä­ge digi­tal ein­ge­reicht. In den meis­ten Fäl­len ging es um Erwei­te­run­gen oder Auf­sto­ckun­gen bestehen­der Häu­ser, aber auch um den Neu­bau von Häu­sern und Gewer­be­bau­ten. Das Ange­bot wird gut ange­nom­men, es muss sich aber noch wei­ter durch­set­zen. Denn aktu­ell wird nur jeder fünf­te Bau­an­trag digi­tal ein­ge­reicht.“

Tobi­as Raab, Saar­brü­ckens Dezer­nent für Wirt­schaft, Sozia­les und Digi­ta­li­sie­rung: „Wer in Saar­brü­cken baut, soll es von Anfang an so leicht wie mög­lich haben. Das beginnt schon beim Bau­an­trag. Des­halb haben wir unse­ren Online-Ser­vice in die­sem Bereich wei­ter aus­ge­baut. Dadurch kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger jetzt noch schnel­ler und beque­mer alle Arten von Bau­an­trä­gen bei der UBA digi­tal ein­rei­chen. Ein wei­te­rer wich­ti­ger Schritt in Rich­tung Digitalisierung.“

Kom­plet­tiert wird das digi­ta­le Ange­bot durch die Online-Bau­ak­te: Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen jeder­zeit den aktu­el­len Bear­bei­tungs­stand ihres Bau­an­trags im Inter­net abru­fen. Ein Ampel-Sys­tem gibt Aus­kunft dar­über, wel­che Arbeits­schrit­te noch aus­ste­hen oder wel­che Stel­lung­nah­men von ande­ren Behör­den bereits ein­ge­gan­gen sind. Dies schafft Trans­pa­renz bei allen Betei­lig­ten und erspart Behördengänge.

Der Bau­an­trag kann ein­ge­reicht wer­den unter www.regionalverband.de/bauantrag bzw. www.saarbruecken.de/bauakte

Hin­ter­grund:

Bereits 2018 hat sich eine inter­kom­mu­na­le Arbeits­grup­pe auf den Weg gemacht, um die Vor­aus­set­zun­gen für den digi­ta­len Bau­an­trag im Bereich IT und der Arbeits­ab­läu­fe zu schaf­fen. Der Regio­nal­ver­band hat hier gemein­sam mit der Lan­des­haupt­stadt und der Mit­tel­stadt Völk­lin­gen Pio­nier­ar­beit geleis­tet. Der ers­te Schritt war die Frei­schal­tung der Online-Bau­ak­te im April 2019. Für den digi­ta­len Bau­an­trag muss­te zunächst die recht­li­che Vor­aus­set­zung in der­Lan­des­bau­ord­nung (LBO) geschaf­fen wer­den. Die novel­lier­te LBO trat am 17. März 2022 in Kraft. Die bei­den UBAs des Regio­nal­ver­ban­des und der Lan­des­haupt­stadt haben dar­auf­hin den digi­ta­len Antrag für die ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren nach § 64 LBO und Vor­be­schei­de nach § 76 LBO ein­ge­führt. Jetzt kön­nen auch nor­ma­le Ver­fah­ren nach § 65 LBO digi­tal ein­ge­reicht werden.

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