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Imp­fun­gen gegen Affen­po­cken ab sofort am Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum des Saar­lan­des (UKS) möglich

Ab sofort kön­nen bestimm­te Per­so­nen­grup­pen am Uni­kli­ni­kum des Saar­lan­des gegen das Affen­po­cken­vi­rus geimpft wer­den. Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um hat sich mit dem UKS über die Durch­füh­rung der Imp­fun­gen gegen Affen­po­cken ent­spre­chend des von einem Exper­ten­gre­mi­um erar­bei­te­ten Impf­kon­zepts verständigt.

Die Ter­min­ver­ga­be erfolgt aus­schließ­lich über die Gesund­heits­äm­ter. Wegen der limi­tier­ten Ver­füg­bar­keit des Impf­stof­fes sol­len bei der Imp­fung zunächst Betrof­fe­ne bevor­zugt wer­den, die dem Virus bereits aus­ge­setzt waren. Aktu­ell kön­nen sich daher vor­ran­gig Per­so­nen im Rah­men einer Post­ex­po­si­ti­ons­pro­phy­la­xe imp­fen las­sen. Hier­bei kann ein Aus­bre­chen der Erkran­kung oder ein schwe­rer Ver­lauf auch noch nach einem erfolg­ten Kon­takt mit dem Erre­ger durch eine Imp­fung in den ers­ten 14 Tagen ver­hin­dert wer­den. Je frü­her die Imp­fung hier­bei erfolgt, des­to grö­ßer ist der Effekt. 

Die Kon­takt­per­so­nen­nach­ver­fol­gung durch die Gesund­heits­äm­ter spielt bei die­ser Erkran­kung des­we­gen eine wich­ti­ge Rol­le, da durch die Ermitt­lung der Kon­takt­per­so­nen die Erkran­kung der­sel­ben ver­hin­dert wer­den kann. 

Hin­ter­grund:

Mit dem am 28.06.2022 vom Bund erhal­te­nen Impf­stoff kön­nen 110 Per­so­nen im Saar­land geimpft wer­den, da zum Erhalt eines voll­stän­di­gen Impf­schut­zes zwei Dosen im Abstand von min­des­tens 28 Tagen ver­ab­reicht wer­den müs­sen. Für Per­so­nen, die in der Ver­gan­gen­heit gegen Pocken geimpft wur­den, ist nach aktu­el­lem Wis­sens­stand eine ein­ma­li­ge Imp­fung aus­rei­chend. Die Lie­fe­rung wei­te­rer Impf­do­sen für das Saar­land wird im Lau­fe des drit­ten Quar­tals 2022 erwartet

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