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Saarbrücken

Attrak­ti­ve Auf­wer­tung der Erzieherinnenausbildung

Im Bil­dungs­sys­tem fehlt auf Dau­er Per­so­nal. Trotz Per­so­nal­zu­wach­ses in Kitas, Schu­len und Hoch­schu­len in den letz­ten Jah­ren droht dem deut­schen Bil­dungs­sys­tem nach Exper­ten­an­sicht ein lang­fris­ti­ger und erschre­ckend hoher Fach­kräf­te­man­gel. Die Pro­gno­sen sind alar­mie­rend: 105.000 feh­len­de Nach­wuchs­kräf­te, plus zusätz­li­che 20.000 Stel­len durch Ver­ren­tung in den nächs­ten Jahren.

In Deutsch­land wer­den bis 2025 im sozia­len Bereich 125.000 Fach­kräf­te feh­len!
Für unse­re Gesell­schaft, für die Bil­dung und Erzie­hung unse­rer Kin­der und Jugend­li­chen ist die­se Arbeit über­aus wich­tig, wert­voll und unver­zicht­bar. Dazu kommt das Recht auf Bil­dung und der Rechts­an­spruch auf Kindertagesbetreuung. 

Damit Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie auf Dau­er für alle funk­tio­niert und auch wei­ter­hin gut aus­ge­bil­de­te Frau­en arbei­ten kön­nen, müs­sen in die­sem Bereich drin­gend Aus­bil­dun­gen geför­dert und auch die Arbeits­be­din­gun­gen ver­bes­sert werden. 

Ein ers­ter und sehr wich­ti­ger Schritt ist das Auf­stiegs-BAföG das beson­ders für die Er;zieherinnenausbildung inter­es­sant ist. Hier wer­den die bei­den Fach­schul­jah­re voll­stän­dig gefördert.

Teil­neh­men­de einer Voll­zeit­maß­nah­me erhal­ten bis zu 892 Euro, Ein­kom­mens-und ver­mö­gens­un­ab­hän­gig. Seit dem 1. August 2020 wird die Unter­halts­för­de­rung voll­stän­dig als Zuschuss gewährt. Das heißt, sie muss nicht mehr zurück­ge­zahlt wer­den. Das ist auf jeden Fall ein sehr guter und zusätz­li­cher Anreiz die­se
Aus­bil­dung zu machen und beugt somit direkt dem Fach­kräf­te­man­gel in die­sem Bereich vor.

Des­halb begrü­ßen wir als Lan­des­ar­beits­ge­mein­schaft der saar­län­di­schen Frau­en­be­auf­trag­ten das Auf­stiegs-BAföG sehr.
Eine Fra­ge bleibt den­noch unbe­ant­wor­tet:
Was ist uns die Arbeit in den Berufs­fel­dern der sozia­len Arbeit, Gesund­heit und Pfle­ge und Erzie­hung wert?
In die­sen Beru­fen sind über­durch­schnitt­lich oft Frau­en tätig. Die tat­säch­li­che Bedeu­tung die­ser Berufs­fel­der spie­gel­te sich aber bis­her weder in der gesell­scha­füi­chen Wert­schät­zung noch in der Bezah­lung wie­der. Für ihre hoch qua­li­fi­zier­te Arbeit in den Berei­chen Bil­dung und sozi­al-emo­tio­na­le Ent­wick­lung wer­den sie nicht ange­mes­sen bezahlt. Für alle die­se Beru­fe gilt „Viel Dienst-wenig Ver­dienst!” Eine his­to­risch gewach­se­ne Unge­rech­tig­keit, die zu einer sys­te­ma­ti­schen Unter­be­wer­tung die­ser Beru­fe führ­te, ist mit­ver­ant­wort­lich für die­se fort­dau­ern­de Ent­gelt­dis­kri­mi­nie­rung, für nied­ri­ge Ren­ten und in der Fol­ge auch für Frau­en­ar­mut. Eine Gesell­schaft liegt schief, wenn ihr die Arbeit mit und am Men­schen weni­ger wert ist als z.B. Arbeit mit und an Maschi­nen. Die hohen phy­si­schen und psy­chi­schen Anfor­de­run­gen wer­den in die­sen Beru­fen sys­te­ma­tisch aus­ge­blen­det und füh­ren so zu einer gerin­ge­ren Bewer­tung. Schon 1999 wur­de kri­ti­siert, dass eine Ver­leug­nung des Merk­mals „Ver­ant­wor­tung” im Tarif­ver­trag zu einer nied­ri­ge­ren Ein­stu­fung vc.,n Erzie­he­rin­nen füh­re. Hier sind Poli­tik und Gewerk­schaf­ten drin­gend in der Pflicht zu han­deln und Gen­der Main­stream-Aspek­te in die Arbeits­be­wer­tun­gen ein­flie­ßen zu lassen.

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