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Saarbrücken

Kehr- und Reinigungspflicht

Auch Anlie­ger von Gäss­chen und Hin­ter­an­lie­ger haben Reinigungspflichten!

Eine Gemein­de mit sau­be­ren Stra­ßen und Geh­we­gen ist für die meis­ten Men­schen ein wich­ti­ges Stück Lebens­qua­li­tät. Ziga­ret­ten und Ziga­ret­ten­schach­teln, Mas­ken, Taschen­tü­cher oder ande­re acht­los weg­ge­wor­fe­ne Abfäl­le stel­len nicht nur einen unschö­nen Anblick dar, von ihnen gehen auch Unfall­ge­fah­ren, ins­be­son­de­re für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer aus. Außer­dem ist eine Rei­ni­gung der Stra­ßen­rin­nen auch wich­tig mit Blick auf star­ke Regen­fäl­le, da durch Ver­schmut­zun­gen oder Unkraut­be­wuchs even­tu­ell das Was­ser nicht ord­nungs­ge­mäß ablau­fen kann und sich gege­be­nen­falls in das Wohn­grund­stück zurückstaut.

Die Mit­ar­bei­ter unse­res gemeind­li­chen Bau­ho­fes erbrin­gen für ein sau­be­res Klein­blit­ters­dorf umfang­rei­che Leis­tun­gen. So wer­den z. B. die Con­tai­ner­stand­plät­ze mehr­fach wöchent­lich gerei­nigt, da lei­der immer mal wie­der Abfall auf und neben den Con­tai­nern abge­stellt wird, was natür­lich auch Rat­ten anzie­hen kann. Außer­dem wer­den die rd. 2000 Stra­ßen­ein­läu­fe min­des­tens zwei­mal im Jahr geei­nigt. Bei die­ser Gele­gen­heit weist Bür­ger­meis­ter Rai­ner Lang dar­auf hin, dass der wöchent­lich anfal­len­de Keh­richt nicht in den Kör­ben der Stra­ßen­ein­läu­fe ent­sorgt wer­den darf!

Die Rei­ni­gungs­pflicht aller inner­halb der geschlos­se­nen Orts­la­ge der Gemein­de Klein­blit­ters­dorf gele­ge­nen Stra­ßen, Plät­ze, Geh­we­ge (Bür­ger­stei­ge) ein­schließ­lich der zum Par­ken frei­ge­ge­be­nen Stell­flä­chen auf die­sen Geh­we­gen ist an die Eigen­tü­mer der an sie angren­zen­den Grund­stü­cke über­tra­gen. Dies bedeu­tet, dass z. B. auch die Anlie­ger eines auf Gemein­de­ei­gen­tum gele­ge­nen Ver­bin­dungs­we­ges (Gäss­chen) für des­sen Rei­ni­gung ver­ant­wort­lich sind. Ins­be­son­de­re hier­für gehen aktu­ell vie­le Beschwer­den ein.

Auch Eigen­tü­mer der angren­zen­den Grund­stü­cke (soge­nann­te Hin­ter­an­lie­ger) sind zur Rei­ni­gung ver­pflich­tet, wenn zwi­schen den zu rei­ni­gen­den Flä­chen und den angren­zen­den Grund­stü­cken gemein­de­ei­ge­ne Flä­chen liegen.

Gere­gelt sind die­se Auf­ga­ben und Pflich­ten in der Sat­zung über die Rei­ni­gung der öffent­li­chen Stra­ßen, Wege und Plät­ze in der Gemein­de Klein­blit­ters­dorf vom 3.12.2001, nach­zu­le­sen auf unse­rer Home­page im Inter­net unter www.kleinblittersdorf.de/rathaus/ortsrecht/ unter Bau­en – Woh­nen – Umwelt.

Falls Sie noch Fra­gen haben, so ste­hen Ihnen die Mit­ar­bei­ter des Bau­am­tes unter der Tele­fon­num­mer 20 08 – 0 ger­ne zur Verfügung.

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