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Huma­ne Affenpocken

Huma­ne Affen­po­cken – Lan­des­re­gie­rung trifft Vorbereitungen

Gesund­heits­mi­nis­ter Dr. Magnus Jung betont, dass aktu­ell alle not­wen­di­gen Maß­nah­men getrof­fen wer­den, um adäquat auf einen mög­li­chen Fall von Affen­po­cken im Saar­land zu reagie­ren: „Wir ste­hen der­zeit im Aus­tausch mit den Gesund­heits­äm­tern, dem Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum des Saar­lan­des, der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung, dem RKI und dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um, um eine ein­heit­li­che Vor­ge­hens­wei­se zu gewähr­leis­ten und vor einer Aus­brei­tung zu schützen.“

Vertreter:innen der Viro­lo­gie, Hygie­ne und Der­ma­to­lo­gie in Hom­burg, sowie die Lei­tun­gen der Gesund­heits­äm­ter im Saar­land und Vertreter:innen des Minis­te­ri­ums haben am Diens­tag­vor­mit­tag eine Lage­ein­schät­zung vor­ge­nom­men und das Manage­ment bei einem mög­li­chen Infek­ti­ons­fall im Saar­land besprochen.

„Grund zur Vor­sicht ist gebo­ten, Grund zur Panik besteht jedoch nicht“, betont Jung wei­ter. „Expert:innen gehen davon aus, dass kei­ne neue Pan­de­mie zu befürch­ten ist. Viel wich­ti­ger ist es aktu­ell schnell und kon­se­quent zu han­deln und im Rah­men der Kon­takt­nach­ver­fol­gung Infek­ti­ons­aus­brü­che rasch einzudämmen.“

Seit Mai 2022 wur­den ver­mehrt Fäl­le von Affen­po­cken in Euro­pa gemel­det. Dabei han­delt es sich um eine Virus­in­fek­ti­on mit Haut­aus­schlug aus West- und Zen­tral­afri­ka. Hörn­chen­ar­ten und Nager bil­den wahr­schein­lich einen Wirt des Virus. Neu ver­brei­tet sich das Virus von Mensch zu Mensch in Euro­pa ohne epi­de­mio­lo­gi­sche Ver­bin­dung nach West- oder Zen­tral­afri­ka. Das RKI geht davon aus, dass Aus­brü­che begrenzt blei­ben, da eine Über­tra­gung über­wie­gend durch engen Kör­per­kon­takt erfolgt.

Betrof­fe­ne kla­gen initi­al über Fie­ber, Kopf‑, Mus­kel- und Rücken­schmer­zen und zusätz­lich geschwol­le­ne Lymph­kno­ten. Nach weni­gen Tagen kommt es zu einem Aus­schlag, der häu­fig im Gesicht beginnt und sich dann auf ande­re Kör­per­tei­le aus­brei­tet. Eine Anste­ckungs­ge­fahr besteht so lan­ge, bis der Aus­schlag abge­klun­gen ist und der letz­te Schorf abge­fal­len ist. Die bis­her in Deutsch­land gemel­de­ten Fäl­le zei­gen einen mil­den Ver­lauf. Um eine bak­te­ri­el­le Super­in­fek­ti­on zu ver­mei­den, ist es wich­tig, dass Betrof­fe­ne eine anti­sep­ti­sche Lokal­the­ra­pie der befal­le­nen Haut­stel­len durch­füh­ren. Bei mil­dem Ver­lauf ist eine Hos­pi­ta­li­sa­ti­on für gewöhn­lich nicht not­wen­dig, sodass die Infek­ti­on zuhau­se kuriert wer­den kann. Wich­tig dabei ist Hygie­ne­maß­nah­men im Haus­halt zu beach­ten. Das Virus kann mög­li­cher­wei­se neben direk­tem Kon­takt auch über Schmier­in­fek­ti­on, gemein­sam genutz­te Bett­wä­sche, Hand­tü­cher oder Klei­dung über­tra­gen werden.

Zur Vor­sor­ge soll­te außer­dem enger körperlicher/sexuelle Kon­tak­te zu wech­seln­den bzw. frem­den Per­so­nen ver­mie­den wer­den und auf jeden Fall die Regeln des „Safer Sex“ beach­tet werden.

Um das Virus ein­zu­däm­men, ist eine (häus­li­che) Iso­la­ti­on der infi­zier­ten Per­son von min­des­tens 21 Tagen bis zur Sym­ptom­frei­heit not­wen­dig. Auch bei (engen) Kon­takt­per­so­nen besteht die Mög­lich­keit, eine Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nung oder Tätig­keits- bzw. Betre­tungs­ver­bo­te aus­zu­spre­chen. Das Minis­te­ri­um ver­weist an die­ser Stel­le auf die Emp­feh­lun­gen des RKI.

Per­so­nen, bei denen die genann­ten Sym­pto­me auf­tre­ten, soll­ten schnellst­mög­lich einen Arzt kon­tak­tie­ren. Soll­te eine tele­fo­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me vor­ab nicht mög­lich sein, soll­te direkt bei Ein­tref­fen in der Pra­xis über den mög­li­chen Ver­dacht infor­miert werden.

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