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Höhrschädigigung

Land­ge­richt Saar­brü­cken mit Ring­schlei­fen­an­la­ge ausgestattet

Landgericht Saarbrücken nun mit Ringschleifenanlage für hörgeschädigte Menschen ausgestattet

Im Land­ge­richt Saar­brü­cken wur­de eine Ring­schlei­fen­an­la­ge instal­liert, die Audio­si­gna­le über ein Induk­ti­ons­ver­fah­ren direkt an dafür geeig­ne­te Hör­ge­rä­te über­tra­gen kann. Dies trägt bei hör­ge­schä­dig­ten Men­schen zur bes­se­ren akus­ti­schen Ver­ständ­lich­keit der Pro­zess­be­tei­lig­ten bei, da es bei die­sem Ver­fah­ren zu kei­nen Beein­träch­ti­gun­gen durch die Ver­stär­kung von uner­wünsch­ten Neben­ge­räu­schen kommt.

Sts Theis Büro

„Der Zugang zum Recht muss so bar­rie­re­arm wie mög­lich gestal­tet sein. Durch die neue Ring­schlei­fen­an­la­ge kön­nen hör­ge­schä­dig­te Men­schen nun den Pro­zes­sen ohne wesent­li­che akus­ti­sche Beein­träch­ti­gun­gen fol­gen. Dies ist ein wich­ti­ger Bau­stein für eine bür­ger­na­he Justiz.“

Staats­se­kre­tär Roland Theis

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