Im Landgericht Saarbrücken wurde eine Ringschleifenanlage installiert, die Audiosignale über ein Induktionsverfahren direkt an dafür geeignete Hörgeräte übertragen kann. Dies trägt bei hörgeschädigten Menschen zur besseren akustischen Verständlichkeit der Prozessbeteiligten bei, da es bei diesem Verfahren zu keinen Beeinträchtigungen durch die Verstärkung von unerwünschten Nebengeräuschen kommt.

„Der Zugang zum Recht muss so barrierearm wie möglich gestaltet sein. Durch die neue Ringschleifenanlage können hörgeschädigte Menschen nun den Prozessen ohne wesentliche akustische Beeinträchtigungen folgen. Dies ist ein wichtiger Baustein für eine bürgernahe Justiz.“
Staatssekretär Roland Theis