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Auf­ar­bei­tungs­pro­jekt zur NS-Recht­spre­chung legt ers­te Ergeb­nis­se vor

Auf­ar­bei­tungs­pro­jekt zur NS-Recht­spre­chung legt ers­te Ergeb­nis­se zum Son­der­ge­richt beim Land­ge­richt Saar­brü­cken in den Jah­ren 1936 bis 1945 vor

Vor­aus­sicht­lich im Mai wird ein zwei­bän­di­ges Buch erschei­nen, das aus­ge­wähl­te Akten des NS-Son­der­ge­richts beim Land­ge­richt Saar­brü­cken doku­men­tiert. Die Ori­gi­nal­ak­ten aus dem Saar­län­di­schen Lan­des­ar­chiv wur­den ins­be­son­de­re unter dem Aspekt aus­ge­wer­tet, inwie­fern Frei­räu­me bei der Straf­zu­mes­sung von den dama­li­gen Pro­zess­be­tei­lig­ten genutzt wurden.

Die Akten­la­ge war so umfang­reich, dass zunächst nur die Ergeb­nis­se zum NS-Son­der­ge­richt beim Land­ge­richt Saar­brü­cken in zwei Bän­den publi­ziert wer­den. Die Erkennt­nis­se aus den übri­gen Ver­fah­rens­ak­ten sol­len zum Inhalt wei­te­rer Ver­öf­fent­li­chun­gen und Doku­men­ta­tio­nen werden.

„Dass nach einem Inter­es­sens­be­kun­dungs­ver­fah­ren über 30 Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen sich bereit erklär­ten, in ihrer Frei­zeit his­to­ri­sche Akten zu stu­die­ren und die­se zu doku­men­tie­ren, hat mich sehr gefreut. Die Mit­ar­beit an einem sol­chen Pro­jekt schärft das Bewusst­sein, inwie­weit das Recht als Instru­ment staat­li­cher Macht das Poten­zi­al birgt, miss­braucht zu werden.

Jus­tiz­mi­nis­ter Peter Strobel

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